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- Erstellungsdatum 2. Januar 2018
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Im Rahmen des Waffengesetzes sind wir als Verein verpflichtet ein Einverständis der Sorgeberechtigten für jeden minderjährigen Schützen oder Schützin vorzuhalten.
Im Rahmen des Waffengesetzes sind wir als Verein verpflichtet ein Einverständis der Sorgeberechtigten für jeden minderjährigen Schützen oder Schützin vorzuhalten.